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BVerwG, 18.07.1977 - VIII B 12.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag eines Schaustellers auf Zulassung zum Frühjahrsmarkt auf einem öffentlichen Gemeindeplatz - Recht auf bevorzugte Zuteilung eines Standplatzes für einen vertriebenen Schausteller - Regelungsbereich des § 69 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 19.06.1975 - V/1 E 15/74
- VGH Hessen, 16.11.1976 - II OE 66/75
- BVerwG, 18.07.1977 - VIII B 12.77
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- BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 14.75
Bocholter Kirmes - Stellplatzvergabe; Vertriebenenrecht; Art. 3 GG
Auszug aus BVerwG, 18.07.1977 - 8 B 12.77
Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Februar 1976 - BVerwG VIII C 14.75 - (Buchholz 412.3 § 69 BVFG Nr. 9), dem ein ähnlicher Fall eines vertriebenen Schaustellers zugrunde lag, entschieden, daß sich aus § 69 BVFG kein Recht für den vertriebenen Schausteller auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Zuteilung eines Standplatzes herleiten läßt.